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Vergabeverfahren |
Vergabenummer: 26-01 |
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Beschaffung von 3 Elektro-Omnibussen |
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Beschränkte Ausschreibung |
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mit Teilnahmewettbewerb |
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: VWS Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd GmbH; Straße, Hausnummer: Marienhütte 2; Postleitzahl: 57080; Ort: Siegen; Land: DE; Telefon: +49 27131810; Internet-Adresse: https://vws-siegen.de; E-Mail: E-Mail anzeigen
Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.
Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o.
2) Verfahrensart: Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: 26-01
3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.
4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben
5) Art und Umfang der Leistung: Die VWS Verkehrsbetriebe Westfalen‑Süd GmbH (VWS) beabsichtigt, im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung ihres Fuhrparks und im Einklang mit den Klimaschutzzielen sowie der Clean Vehicles Directive der Europäischen Union erstmals batterieelektrische Busse einzusetzen. Die VWS betreibt umfangreiche Busverkehre in den Kreisen Siegen‑Wittgenstein und Olpe und leistet als bedeutender Akteur des öffentlichen Personennahverkehrs einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Mobilität und zur Reduktion verkehrsbedingter Emissionen.
Mit Förderung durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) sollen im Rahmen eines Pilotprojekts zum Einsatz ab Ende 2027 insgesamt drei Batteriebusse (zwei Solobusse und ein Gelenkbus) beschafft werden, die eine entsprechende Anzahl von Dieselfahrzeugen ersetzen.
Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: VWS Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd GmbH; Straße, Hausnummer: Marienhütte 2; Postleitzahl: 57080; Ort: Siegen; Land: DE
6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe
7) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Ende: 31.12.2027
9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3409383/zustellweg-auswaehlen
10) Teilnahmefrist: 13.07.2026, 10:00 Uhr
11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben
12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: nicht angegeben
13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Bewerbungsbedingungen
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) sowie des Nichtvorliegens der nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe die Datei „1020 Bewerbungsunterlagen und Nachweise“ (im Folgenden kurz „Teilnahmeantrag“) vollständig auszufüllen.
Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vollständig auszufüllen. Abweichend gilt lediglich Folgendes:
- Die Anforderungen an die Referenznachweise (Formblatt 2.3.1 des Teilnahmeantrags) müssen jeweils nur von einem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft erfüllt werden. Dieses muss im Auftragsfall mindestens an der Erbringung der betreffenden Leistung beteiligt sein.
Im Übrigen sind sämtliche Anforderungen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erfüllen.
Im Fall der Eignungsleihe ist der Teilnahmeantrag darüber hinaus auch von den Unternehmen vorzulegen, die dem Bewerber ihre Kapazitäten (Eignung) zur Verfügung stellen. Dabei gilt Folgendes:
- Die Anforderungen an die Erklärungen zum Wirtschaftsteilnehmer, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Befähigung zur Berufsausübung (Formblätter 1.0 bis 1.10 und 2.1 des Teilnahmeantrags sind vollständig zu erfüllen.
- Die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Formblatt 2.2.2 des Teilnahmeantrags) sind nur insoweit zu erfüllen, als sich der Bewerber hierauf zur Herstellung seiner Eignung beruft.
- Die Anforderungen an die Referenznachweise (Formblatt 2.3.1 des Teilnahmeantrags) sind nur insoweit zu erfüllen, als sich der Bewerber hierauf zur Herstellung seiner Eignung beruft. Eine solche Berufung auf einschlägige Erfahrungen kommt nur in Betracht, wenn das eignungsleihende Unternehmen im Auftragsfall auch die Leistung erbringt, auf die sich dessen Referenzen beziehen (§ 34 UVgO).
- Die Anforderungen an die Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung (Formblatt 2.3.2 des Teilnahmeantrags) sind dann zu erfüllen, wenn sich der Bewerber auf Referenznachweise des eignungsleihenden Unternehmens beruft und dieses daher die betreffende Leistung erbringen muss.
Weiterhin muss der Bewerber im Falle der Eignungsleihe nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Ein Vordruck für eine solche Erklärung ist als Datei „1030Verpflichtungserklärung“ beigefügt. Im elektronischen Angebot entfällt das Unterschriftserfordernis. Der erfolgreiche Bieter hat jedoch vor der Zuschlagserteilung in jedem Fall den unterschriebenen Nachweis dem Auftraggeber auf dessen Anforderung vorzulegen.
Im Anschluss an die Eignungsprüfung durch die Vergabestelle werden bis zu fünf Marktteilnehmer aufgefordert ein Angebot abzugeben. Voraussetzung ist, dass sie die aufgestellten zwingend zu erfüllenden Eignungskriterien vollständig erfüllt haben und sich bei den optionalen Kriterien unter den fünf Bewerbern mit der höchsten Punktzahl befinden. Nur bei Punktegleichheit mehrerer Bewerbungen auf Rang fünf werden ausnahmsweise alle insoweit punktgleichen Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Bewertung im Rahmen der Auswahlkriterien ist im Abschnitt 1.2.3.1 festgelegt.
Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
1.1 Ausschlussgründe
Der Auftrag wird nur an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bieter vergeben, sofern dieser nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB unter Beachtung der ergänzenden Regelungen gemäß §31 Abs. 2 UVgO auszuschließen ist.
Zum Nachweis, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, sind die Formblätter 1.1 bis 1.9 des Teilnahmeantrags (1020_Bewerbungsunterlagen_und_Nachweise) auszufüllen.
Gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23.04.2026 ist es der Vergabestelle darüber hinaus verboten, öffentliche Aufträge zu erteilen bzw. Verträge mit den Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung aufweisen. Dies stellt somit einen Ausschlussgrund für die Vergabe dar.
1.2 Eignungskriterien
Die Eignung des Bewerbers wird anhand folgender, in der Bekanntmachung genannter Eignungskriterien überprüft. Nicht geeignete Bewerber werden vom Verfahren ausgeschlossen.
1.2.1 Befähigung zur Berufsausübung
Eintragung des Unternehmens in einem Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 aufgeführt.
1.2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Mindestanforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind:
1.2.2.1 - entfällt -
1.2.2.2 Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung in einer Höhe von mind. 5.000.000 EUR Deckungssumme p.a. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt für die Zwecke der Eignungsprüfung die Vorlage von einer unwiderruflichen und unbedingten Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen und dem Auftraggeber innerhalb von drei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert nachzuweisen.
1.2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die Anforderungen in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1.2.3.1 Referenzen
Alle Referenzen sind zwingend vorzulegen:
Der Bewerber muss eine ausreichende Erfahrung in der Erbringung von vergleichbaren Leistungen nachweisen, um geeignet zu sein. Zum Nachweis der Eignung muss der Bewerber Grundreferenzen in der festgelegten Mindestanzahl einreichen, die den nachfolgend definierten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit entsprechen.
Ausreichende Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen:
Lieferung von Elektrobussen
Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen für öffentliche und bzw. oder private Auftraggeber als Eigenerklärung vorzulegen. Der Bewerber benennt die Referenz einschließlich die Auftragsbezeichnung, den Auftraggeber (Name, Sitz des Auftraggebers), einen Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefonnummer), den Bestellzeitpunkt, den Lieferzeitraum, den Abnahmezeitpunkt, die gelieferte Fahrzeuganzahl in Stück (zum genannten Abnahmezeitpunkt endabgenommen), die Fahrzeugklasse, den Fahrzeugantrieb, den Fahrzeugtyp, die Zulassung, die Fahrgastkapazität (Sitz- und Stehplätze) und ggf. Angaben zu einer Eignungsleihe für die Referenz.
Jede Referenz muss den nachfolgend definierten und kumulativ geltenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit entsprechen:
Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war/ist die Herstellung und Lieferung von batterieelektrischen Bussen der EU-Fahrzeugklasse M3 Klasse I (oder vergleichbar), die an Verkehrsunternehmen geliefert und für den ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) im Linienverkehr genutzt werden.
Jede einzelne Referenz muss mind. 3 batterieelektrische Gelenkbusse umfassen.
Die Auftrags-/Zuschlagserteilung der Busse darf nicht vor dem 01.01.2023 liegen und die als Referenz angegebenen Leistungen müssen bis zum Tag der Angebotsabgabe vollständig abgenommen worden sein.
Bieterauswahl:
Verbleiben nach Anwendung der oben aufgeführten Eignungskriterien und evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, richtet sich die Bewerberauswahl nach den nachfolgend gem. § 36 UVgO festgelegten Auswahlkriterien. Die im Rahmen der Auswahlkriterien fünf bestbewerteten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Bei Punktegleichstand von Bewerbern werden diejenigen priorisiert, deren Wertungsreferenzen in Summe die meisten Fahrzeuge umfassen.
Wertungsreferenzen über Lieferung von Elektrobussen:
Die Bieterauswahl erfolgt auf Grundlage der Bewertung der eingereichten Wertungsreferenzen entsprechend den nachfolgenden Ausführungen.
Die Bewerber legen im Rahmen des Teilnahmeantrags fest, welche der angegebenen Referenzen als Wertungsreferenzen fungieren. Es dürfen maximal 3 Wertungsreferenzen angegeben werden. Eine Wertungsreferenz kann gleichzeitig Grundreferenz zum Nachweis der Eignung sein (vgl. Ziff. 1.2.3.1). Im Rahmen der Bieterauswahl werden ausschließlich die Referenzen berücksichtigt, die vom Bewerber als Wertungsreferenzen bezeichnet sind.
Fehlen geforderte Angaben zu den Referenzen, geht dies bei der Bewertung der Auswahlkriterien zu Lasten des Bewerbers. Fordert der Auftraggeber eine fehlende Angabe im Rahmen des Zulässigen (vgl. § 41 UVgO) nach, dient dies nur dazu, um einen sonst ggf. erforderlichen Ausschluss aus formalen Gründen oder wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung zu vermeiden. Die nachgereichten Angaben bleiben bei der Punktbewertung der Auswahlkriterien unberücksichtigt, um eine nachträgliche Veränderung der Bewerberrangfolge zu vermeiden.
Ein Bewerber erhält für jede angegebene Wertungsreferenz, die die nachfolgend aufgeführten Zusatzkriterien erfüllt, je erfülltes Zusatzkriterium die nachfolgend dargestellten Bewertungspunkte:
5 Punkte: Je angegebene Wertungsreferenz, die alle genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllt.
10 Punkte: Je angegebene Wertungsreferenz, die zusätzlich zu den genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit Referenzobjekte betrifft, die über eine Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) 2018/858 verfügen.
1.2.3.2 Qualität in der Ausführung der Leistungen
Der Bewerber verfügt über ein wirksames Qualitätssicherungssystem. Der Bewerber kann die wirksame Gewährleistung der Qualität durch eine Bescheinigung unabhängiger Stellen über die Einhaltung von Qualitätssicherungsnormen nach ISO 9001 nachweisen. Hierüber ist eine Eigenerklärung abzugeben. Die Anforderung der Bescheinigung wird vorbehalten. Als alternativen Nachweis der Gewährleistung der Qualität in der Ausführung der Leistungen kann der Bewerber die etablierten Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität einschlägig beschreiben. Durch die Beschreibung muss belegt werden, dass die etablierten Maßnahmen insgesamt mit den inhaltlichen Anforderungen nach ISO 9001 gleichwertig sind.
14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen