Fahrgastrechte

Ihre Fahrgastrechte im Linienbusverkehr unter 250 km

Die Europäische Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr legt Mindestrechte für Fahrgäste fest, die innerhalb der Europäischen Union mit dem Bus reisen. Diese Verordnung ist zum 1. März 2013 in Kraft getreten und umfasst unter anderem eine Informationspflicht für Fahrgäste.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist offizielle Durchsetzungsstelle für die Fahrgastrechte. Das Bürgertelefon ist für alle Fahrgäste Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar 0228 30795-400. 

Lesen Sie, welche Standards bestehen und welche Rechte sich hieraus für Sie ergeben:

  • Sie dürfen aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Tarife und Vertragsbedingungen nicht diskriminiert werden. 
  • Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität dürfen Sie nicht diskriminiert werden. Dies bedeutet, dass Sie den gleichen Anspruch auf Beförderung haben, soweit hier nicht Gesundheitsanforderungen oder Sicherheitsbestimmungen, die Bauart des Fahrzeugs oder die Infrastruktur der Haltestelle entgegenstehen. 
  • Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben Sie bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Mobilitätshilfe oder Ihres Hilfsgeräts Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Verlust oder die Beschädigung vom Beförderer verursacht wurde. 
  • Sie haben Anspruch auf angemessene Reiseinformationen während der gesamten Fahrt. 
  • Sie haben Anspruch auf Bereitstellung von Informationen über die Rechte nach dieser Verordnung. Als Fahrgast mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität werden Ihnen diese Informationen auf Verlangen in zugänglicher Form bereitgestellt, wenn dies machbar ist. 
  • Beschwerden können Sie innerhalb von drei Monaten beim Beförderer einreichen. Dann haben Sie einen Anspruch auf eine Antwort innerhalb von einem Monat. Sollten Sie Einwände gegen die Antwort haben, können Sie sich erneut an den Beförderer wenden oder
    • an die
      Schlichtungsstelle Nahverkehr
      Mintropstraße 27
      40215 Düsseldorf
      E-Mail: 
      Fax: 0211 - 380 9 666
      Telefon: 0211 - 380 9 380 zu den telefonischen Sprechzeiten:
      Montag bis Donnerstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
      oder
    • an die Nationale Durchsetzungsstelle für Kraftomnibusverkehre: Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, Telefon: +49 (0) 2 28-3 07 95-4 00, Fax: +49 (0)2 28 - 3 07 95 - 4 99, E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de, Website: www.eisenbahn-bundesamt.de.