Mobilitätsgarantie NRW

Landesweite Mobilitätsgarantie für Fahrgäste im Nahverkehr


Mit der Mobilitätsgarantie NRW kommen Fahrgäste garantiert ans Ziel und bekommen zusätzliche Kosten erstattet. Das Prinzip ist einfach: Kommt das Fahrzeug 20 Minuten zu spät, kann auf eine Alternative umgestiegen werden. Dabei werden Taxikosten in Höhe bei einer planmäßigen Abfahrt zwischen 05:00 bis 19:59 Uhr bis zu 30 Euro/Person und bei einer planmäßigen Abfahrt zwischen 20:00 und 04:5 bis zu 60 Euro/Person übernommen, bei der Weiterfahrt mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) werden die Zusatzkosten gezahlt. Ab dem 1. Juli 2020 kann auch auf ein Sharing-Angebot (z. B. Car-/Bike-/E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) ausgewichen werden.

Einfach Erstattungsantrag ausdrucken, vollständig ausfüllen und innerhalb von 14 Kalendertagen bei dem Verkehrsunternehmen einreichen, das die Verspätung verursacht hat oder benutzen Sie das Onlineformular von Mobil.NRW.

Die wichtigsten Fragen & Antworten im Überblick:

1. Was bietet die Mobilitätsgarantie NRW?

  • Bei Verspätungen ab 20 Minuten können Sie für Ihre Fahrt einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) nutzen oder ein Taxi zum Ziel nehmen. Dies gilt auch für unentgeltlich mitreisende Personen. 
  • Sie gehen dabei jeweils in finanzielle Vorleistung, d. h. die Bezahlung der Taxifahrt, der Kauf des Tickets für einen Fernverkehrszug (möglichst vor Fahrtantritt) erfolgt direkt durch den Kunden bei Inanspruchnahme der Leistung.
  • Die zusätzlichen Kosten für den Fernverkehrszug werden Ihnen vollständig zurückgezahlt.
  • Entstandene Taxikosten werden Ihnen bis zu einer Höhe von 30 Euro/Person (planmäßige Abfahrt 5 - 20 Uhr) bzw. 60 Euro/Person (planmäßige Abfahrt 20 - 5 Uhr) erstattet.

2. Wann und für wen gilt die Mobilitätsgarantie NRW? 

  • Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich sämtlicher nordrhein-westfälischer Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifes genutzt werden. Dabei ist es egal, mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind.
  • Ausgenommen sind folgende Nahverkehrsleistungen: PaderSprinter im Stadtgebiet Paderborn, einige weitere Busunternehmen im Raum Paderborn-Höxter, der Nahverkehr über die NRW-Landesgrenzen hinaus sowie Tarife des Fernverkehrs.

3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  • Das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel fährt mindestens 20 Minuten später ab als im Fahrplan angegeben.
  • Sie sind im Besitz eines für diese Fahrt gültigen Fahrscheines.
  • Bei Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen können keine Kosten erstattet werden.

4. Wie nehme ich die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch?

  • Reichen Sie innerhalb von 14 Tagen das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie die Begleitbelege bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat oder benutzen Sie das Onlineformular von Mobil.NRW .
  • Fügen Sie Ihr Ticket (Kopie bei Zeitfahrausweisen) sowie die Taxiquittung mit Namen, Datum, Uhrzeit und Wegeangabe bzw. das benutzte IC-/EC-/ICE-Ticket im Original bei.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrages wird der Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen.
Erstattungsantrag
Mobilitätsgarantie NRW Flyer