Mit der Mobilitätsgarantie NRW kommen Fahrgäste garantiert ans Ziel und bekommen zusätzliche Kosten erstattet. Das Prinzip ist einfach: Kommt das Fahrzeug 20 Minuten zu spät, kann auf eine Alternative umgestiegen werden. Dabei werden Taxikosten in Höhe bei einer planmäßigen Abfahrt zwischen 05:00 bis 19:59 Uhr bis zu 30 Euro/Person und bei einer planmäßigen Abfahrt zwischen 20:00 und 04:5 bis zu 60 Euro/Person übernommen, bei der Weiterfahrt mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) werden die Zusatzkosten gezahlt. Ab dem 1. Juli 2020 kann auch auf ein Sharing-Angebot (z. B. Car-/Bike-/E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) ausgewichen werden.
Einfach Erstattungsantrag ausdrucken, vollständig ausfüllen und innerhalb von 14 Kalendertagen bei dem Verkehrsunternehmen einreichen, das die Verspätung verursacht hat oder benutzen Sie das Onlineformular von Mobil.NRW.
Die wichtigsten Fragen & Antworten im Überblick:
1. Was bietet die Mobilitätsgarantie NRW?
2. Wann und für wen gilt die Mobilitätsgarantie NRW?
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
4. Wie nehme ich die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch?