Mit der Mobilitätsgarantie NRW kommen Fahrgäste garantiert ans Ziel und bekommen zusätzliche Kosten erstattet. Das Prinzip ist einfach: Kommt der Bus an der Abfahrtshaltestelle 20 Minuten zu spät, kann auf eine Alternative umgestiegen werden. Dabei werden Taxikosten in Höhe bei einer planmäßigen Abfahrt zwischen 05:00 bis 19:59 Uhr bis zu 30 Euro/Person und bei einer planmäßigen Abfahrt zwischen 20:00 und 04:5 bis zu 60 Euro/Person übernommen, bei der Weiterfahrt mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) werden die Zusatzkosten gezahlt. Es kann auch auf ein Sharing-Angebot (z. B. Car-/Bike-/E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) ausgewichen werden. Ausgenommen sind Fahrten mit Uber oder anderen Fahrdienstvermittlern; ausgenommen ist auch der Privat-Pkw.
Einfach Erstattungsantrag ausdrucken, vollständig ausfüllen und innerhalb von 14 Kalendertagen bei dem Verkehrsunternehmen einreichen, das die Verspätung verursacht hat oder benutzen Sie das Onlineformular von Mobil.NRW.
Die wichtigsten Fragen & Antworten im Überblick:
1. Was bietet die Mobilitätsgarantie NRW?
2. Wann und für wen gilt die Mobilitätsgarantie NRW?
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
4. Wie nehme ich die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch?