GruppenTicket
Gruppenregelung
- gilt für eine gemeinsam reisende Gruppe von mindestens 11 Personen
- gilt innerhalb des gewählten Geltungsbereichs für eine bestimmte Dauer
- gilt zum ermäßigten Fahrpreis KinderTicket pro Person (mindestens für 11 Personen zu entrichten)
- Zwei Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren zählen als eine Person. Ein einzelnes Kind zählt wie eine Person.
- Bei Kindergarten- und Schulreisegruppen ab 11 Personen zählen 2 Kinder unter 6 Jahren als eine Person und zahlen den Preis eines KinderTickets der entsprechenden Preisstufe.
- Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn die Beförderung 24 Stunden vor Beginn der Fahrt angemeldet wurde und ohne zusätzliche Leistungen möglich ist.
Wichtig: Anmeldung am Vortag beim Verkehrsunternehmen erforderlich.
Geltungsdauer ab Entwertung: | |
Kurzstrecke K 2S/K3S | 60 Minuten |
Preisstufen 1S/2S | 90 Minuten |
Preisstufen 3S/4S | 120 Minuten |
Preisstufe 5S | 180 Minuten |
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) unter https://www.vgws.de/tickets-tarife/westfalentarif-tickets/gruppenregelung/ |